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21.10.16 –
Mit Freude und Erleichterung reagieren die GRÜNEN im Bad Homburger Stadtparlament auf die Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde die Nutzung der Streuobstwiesen entlang des Rotlaufweges unweit des Fichtenhofs für rechtswidrig zu erklären, deren weitere Nutzung als Pferdeweiden zu untersagen und die illegal errichteten Weidezäune zu entfernen. „Es ist ein guter Tag für das Naturschutzgebiet „Kirdorfer Feld“ so die Grüne Fraktionsvorsitzende Daniela Kraft. „ Und“, so Kraft weiter, „ wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung auch in weiteren juristischen Auseinandersetzungen Bestand haben wird“. Ein abweichendes Urteil wäre aus Sicht der GRÜNEN der „Anfang vom Ende des „Kirdorfer Feldes“, denn es sei dann anderen Grundstücksbesitzern nicht mehr vermittelbar, dass Sie ihre Flächen nicht nach eigenem Belieben nutzen dürfen.
„Die Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Kirdorfer Feld bei Bad Homburg“ wäre das Papier nicht mehr wert, auf dem sie gedruckt ist und die Umsetzung des sogenannten Umweltschadensgesetzes welches auch für das Kirdorfer Feld Anwendung findet, wäre nicht mehr gewährleistet“ fürchtet Fraktionsvize Alexander Unrath und sieht hierin eine massive Bedrohung des einmaligen Ökosystems „Kirdorfer Feld“. „Die GRÜNEN werden sich jedenfalls mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einsetzen, dass der jahrzehntelange Einsatz von BUND und IKF für den Erhalt des „Kirdorfer Feldes“ nicht vergebens war“gibt Kraft sich kämpferisch und fordert den Oberbürgermeister Alexander Hetjes auf, die Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde umgehend durchzusetzen.
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