Mit einer Muster-Kooperationsvereinbarung Standards für E-Scooter setzen

Um in Bad Homburg E-Scooter zum Verleih anzubieten, brauchen Anbieter keine Genehmigung der Stadtverwaltung. Sie können sie einfach über Nacht ohne Vorankündigung in der Stadt verteilen. Im Antrag der GRÜNEN für den nächsten Mobilitätsausschuss geht es daher darum, dass der Magistrat einen Muster-Kooperationsvertrag für potentielle Anbieter auf der Website der Stadt veröffentlicht. Ziel ist es, dass interessierte Anbieter die Vorstellungen Bad Homburgs von Beginn an kennen.

23.11.22 –

"Wenn jemand in Bad Homburg E-Scooter verleihen möchte, dann möchten wir unsere Vorstellungen vorab publik gemacht haben und so das für unsere Stadt am besten geeignete Angebot sichern. E-Scooter sind ja schon ein paar Jahre auf dem Markt, so dass wir uns Best Practices anschauen konnten. Wir haben die Rückmeldungen der Bad Homburgerinnen und Bad Homburger der letzten Jahre ausgewertet sowie die Erfahrungen aus Frankfurt und anderen Städten. Zudem haben wir in unserem Antrag die Handlungsempfehlungen des deutschen Städtetags berücksichtigt und auch die Einschätzung des Umweltbundesamtes", so Frauke Thiel, die mobilitätspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion. "Unsere Kriterienliste enthält daher nicht nur Aspekte des Fahrangebots im engeren Sinn, sondern auch ökologische und soziale Themen. Und wir verstehen sie als Mindestkriterien und nicht als vollendete Liste."

Dies sind die von uns GRÜNEN genannten Mindestkriterien:

- Die eingesetzten E-Scooter müssen so gebaut sein, dass ihre Lebensdauer mehr als 5 Jahre beträgt und ihre Einzelteile zu mehr als 90% recyclebar sind.
- Die Akkus müssen austauschbar sein, so dass für den Ladevorgang nicht die vollständigen E-Scooter per LKW abgeholt, sondern nur die Akkus per E-Kleinfahrzeug, möglichst per Lastenrad, ausgetauscht werden.
- Die E-Scooter müssen mit 100% Ökostrom betrieben werden. Der Anbieter muss als Gesamtunternehmen klimaneutral zertifiziert sein.
- Alle Mitarbeiter*innen müssen beim Anbieter fest angestellt sein, so dass es zu keinen prekären Arbeitsverhältnissen mit Scheinselbstständigkeit kommt.
- Die E-Scooter müssen über die im Oktober 2022 neu erschienene RMV-App (RMVGo) buchbar sein. Zeitkarteninhaber*innen des RMV müssen beim Mietpreis einen Rabatt erhalten. Dies kann auch in Form von Freiminuten geschehen.
- Der Anbieter muss die E-Scooter so gestalten, dass eine Beendigung der Miete in zuvor zusammen mit der Stadtverwaltung definierten Zonen nicht möglich ist. Dies muss durch Geofencing und weitere technische Lösungen gewährleistet werden. Ein Befahren einer solchen Zone, z.B. der Fußgängerzone oder eines Parks, wird somit unattraktiv, da der E-Scooter nirgendwo abgestellt werden kann und die Mietgebühr sich mit jeder Minute weiter erhöht.
- Die Stadtverwaltung markiert Parkzonen an belebten Orten und Mobilitätsknotenpunkten. Im Umkreis von 100m dieser Parkzonen ermöglicht der Anbieter keine Mietbeendigung. Jede Person, die ihren E-Scooter innerhalb einer Parkzone parkt, erhält vom Anbieter einen Bonus in Form von Freiminuten.
- Der Anbieter verpflichtet sich, kontinuierlich auch an den beiden U-Bahn-Stationen und vorab zu definierenden weiteren zentralen Orten der Ortsteile E-Scooter zu stationieren, z.B. nah an Unternehmen, die im Schichtdienst arbeiten. Damit E-Scooter dort auch wieder abgestellt werden, soll es auch dort Freiminuten als Bonus geben.
- Der Anbieter sorgt dafür, dass die E-Scooter nur im gemieteten Zustand schiebbar sind.
- Der Anbieter ist verpflichtet, nur volljährigen Personen die Miete zu ermöglichen.
- In der App des Anbieters sowie in der in die RMV-App integrierten Buchungsstrecke wird der Anbieter bei jeder Miete kontinuierlich wechselnde Pop-up-Fenster zur Schulung der Nutzerinnen und Nutzer integrieren. Themen dieser Schulungen sollen z.B. sein: Richtiges Fahren und Parken (u.a. Verhalten bei Zufahrten, ÖPNV-Haltestellen und Blindenleitsystemen) sowie nachts zum Thema Fahren ohne Alkoholeinfluss.
- Beschwerdemanagement: Neben einer 24/7-Hotline für Bürger*innen muss der Anbieter eine weitere Hotline sowie datenschutzkonforme E-Mail-Postfächer für Mitglieder der Stadtverwaltung, der Stadtpolizei und der Landespolizei anbieten.
- Die Anzahl der in Bad Homburg stationierbaren Scooter wird vorab im Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Anbieter definiert und in regelmäßigen Gesprächen analysiert und angepasst.

 

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