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22.07.22
Wir möchten wissen, welche Höhe der Busbordsteine bei zukünftigen Maßnahmen geplant ist, ob eine Prioritätenliste der geplanten Umbaumaßnahmen existiert und ob an der Haltestelle Kurhaus Richtung Bahnhof ein Umbau geplant ist, so dass der in zweiter Position haltende Bus an den Bürgersteig heranfahren kann. Im bundesweit gültigen Gleichstellungsgesetz heißt es, dass bauliche Anlagen, Verkehrsmittel usw. nur dann barrierefrei sind, wenn sie „ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Laut Personenbeförderungsgesetz sind die Verkehrsbetriebe verpflichtet, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit zu schaffen, der Höhenunterschied zwischen Busbord und Buseinstieg darf höchstens fünf cm betragen. Menschen mit Einschränkungen sollten Einrichtungen in der Öffentlichkeit nutzen können, ohne dafür auf Hilfe von anderen angewiesen zu sein. „Menschen mit Behinderung werden im öffentlichen Raum noch viel zu wenig gesehen“, sagt Stadtverordnete Margit Courbeaux. Würde man konsequent von den Schutzbedürftigsten der Gesellschaft aus denken und die städtische Planung darauf ausrichten, so müssten im Nachhinein gar keine Umbaumaßnahmen mehr erfolgen. Das Mindeste ist, dass zukünftige Baumaßnahmen direkt barrierefrei geplant werden, dafür setzt die GRÜNE Stadtverordnetenfraktion sich ein.
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