BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BAD HOMBURG

Zusätzliche Sitzung der Stadtverordneten beantragt

30.10.26 –

Bündnis 90/Die Grünen, die Freien Demokraten (FDP), die Fraktion Bürgerliste Bad Homburg (BLB)/Die LINKE und der fraktionslose Abgeordnete Peter Braun (Plan) haben beim Stadtverordnetenvorsteher die Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragt. Als Termin schlagen sie Donnerstag, den 28. Januar 2027, vor. Das Verlangen stützt sich auf § 56 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung und wird von mehr als einem Viertel der Stadtverordneten getragen. In diesem Fall muss die Versammlung einberufen werden.

Hintergrund ist die Entwicklung der letzten Sitzungen. Die Stadtverordnetenversammlung tagt in der Regel bis 22 Uhr. Was bis dahin nicht beraten werden konnte, wird auf die nächste Sitzung verschoben und steht dort vor den neu eingebrachten Anträgen. Diese rücken dadurch nach hinten und kommen ihrerseits oft nicht mehr zum Zug. Auf diese Weise wird die Liste der offenen Anträge mit jeder Sitzung länger.

Dazu kommt ein Problem, das bislang eher theoretisch ist, aber nicht im Sinne der Stadt sein kann. Nach der Geschäftsordnung verringert sich die Zahl der Anträge, die eine Fraktion neu in die Tagesordnung I einbringen kann, wenn sie Anträge auf die nächste Sitzung überweisen lässt. Wer viel verschieben muss, hat also rechnerisch weniger Spielraum für neue Themen. Im Extremfall könnte eine Fraktion ihre Arbeit nicht mehr so machen, wie es die Wählerinnen und Wähler von ihr erwarten. Das stört die Stadtverordneten bei ihrer Arbeit und schadet der Debatte in der Stadt.

Als der Sitzungskalender mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 von neun auf sieben Sitzungen im Jahr verkleinert wurde, ging es darum, rund 45.000 Euro einzusparen. Begleitet wurde dieser Schritt von der Zusage, dass bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung angesetzt werden kann. Dieser Bedarf besteht nun.

Die drei Fraktionen halten es nicht für eine Lösung, die offenen Anträge geschlossen in die Ausschüsse zu verweisen. Der Stau würde damit nur an eine andere Stelle verlagert. Außerdem liegt es bei den Fraktionen selbst, welche Themen sie im Plenum beraten wollen. Die Geschäftsordnung sieht bei Zeitmangel eine Überweisung in die Ausschüsse nur auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vor. Und wer einen Punkt der Tagesordnung II im Plenum besprechen möchte, kann zu Beginn der Sitzung verlangen, dass er in die Tagesordnung I übernommen wird, statt im Block abgestimmt zu werden. Ob ein Antrag im Plenum diskutiert wird, sollte nicht davon abhängen, wie viel Platz der Kalender gerade lässt.

Hinter jedem Antrag steht ein Anliegen, das Stadtverordnete aus gutem Grund auf die Tagesordnung gebracht haben. Sie dürfen erwarten, dass darüber in angemessener Zeit gesprochen wird. Ein zusätzlicher Sitzungsabend im Januar ist dafür aus Sicht der drei Fraktionen ein vertretbarer Aufwand. Sie gehen davon aus, dass der Stadtverordnetenvorsteher dem Verlangen nachkommt und die Sitzung einberuft. Sollte die Notwendigkeit einer Sondersitzung noch vor dem 28. Januar entfallen, ist eine Absage der Sitzung jederzeit möglich. 

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